Carl-Legien-Siedlung, Berlin
Carl-Legien-Siedlung, Berlin

Mietherhöhung der Deutsche Wohnen erhalten? Tipps des Mieterbeirates

Wenn Sie eine Mieterhöhung der Deutsche Wohnen erhalten haben, empfiehlt es sich, diese zunächst erstmal selbstständig zu überprüfen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, ob die Formalien stimmen und ob das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters allgemein korrekt erscheint. Gehen Sie sorgfältig und Schritt für Schritt die Angaben der Deutschen Wohnen in Ihrem Mieterhöhungsverlangen durch und überprüfen Sie deren Korrektheit. Auch wenn Sie kein Jurist sind, können Sie bereits verschiede Aspekte des Mieterhöhungsverlangens überprüfen. 

 

Orientieren Sie sich dazu einfach an der ausführlichen Fehlerliste des Berliner Mietervereins:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/10-vermieterfehler-bei-der-mieterhoehung-checken-und-hilfe-bei-abwehr-101114.htm

 

Den Berliner Mietspiegel - die Informationsbasis für Mieterhöhungen nach § 585 BGB "Ortsübliche Vergleichsmieter" - können Sie hier für Ihre Strasse aufrufen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

 

Für die Baujahresspanne der Carl Legien Siedlung wählen Sie bitte "https://www.berliner-mieterverein.de/mietrecht/berliner-mietspiegel-mietcheck/bmv-infos-zum-mietspiegel.htm

 

Nach Ihrer ersten selbstständigen Überprüfung empfehlen wir Ihnen, den Berliner Mieterverein oder einen Mietrechtsanwalt zu konsolutieren und dort die Ergebnisse Ihrer Prüfung des Meiterhöhungsverlangens durch die Deutsche Wohnen zu besprechen. Setzen Sie sich in jedem Fall bei illlegitimen Mieterhöhungsverlangen durch die Deutsche Wohnen zur Wehr und gehen Sie nicht davon aus, dass jedes Mieterhöhungsverlangen durch die Deutsche Wohnen tatsächlich legitim ist.

 

 

Hier die Ratgeberseite zu Mieterhöhungen vom VFR-Verlag für Rechtsjournalismus:

https://www.mietrecht.com/mieterhoehung/

Der Artikel spricht folgende Punkte an:

  • Eine willkürliche Mieterhöhung ist nicht zulässig

  • Formen der Mieterhöhung: Das BGB legt fest, wann die Miete erhöht werden darf

  • Mieterhöhung nach Staffelmiete

  • Indexmiete: Mieterhöhung ohne Mietspiegel

  • Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

  • Ist eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung zulässig?

  • So kündigen Sie als Vermieter die Mieterhöhung an

  • Können Mieter gegen die Mieterhöhung Widerspruch einlegen?

 

 

Unsere Bitte: Informieren Sie den Mieterbeirat!

Wenn Sie als Mieter*in der Carl Legien Siedlung eine Mieterhöhung der Deutsche Wohnen erhalten haben, informieren Sie bitte den Mieterbeirat. Sollte die Deutsche Wohnen übergeordnet agieren, erhalten wir durch Ihre Kontaktaufnahme und die weiterer Mieter*innen umgehend einen Überblick und können im Interesse aller Mieter*innen aktiv werden. Natürlich können wir gemeinsam sehr wahrscheinlich mehr erreichen und erst dann aktiv werden, wenn wir von den Problemen in der Carl Legien Siedlung Kenntnis haben.

 

Denkbar ist u.a. auch die Bildung einer sogenannten Mietergemeinschaft beim Berliner Mieterverein, zur effektiveren und effizienteren Interessenvertretung einer größeren Gruppe von Mietern der Wohnstadt Carl Legien.

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Mieterbeiräte keine Juristen sind und keine Rechtsprüfung ersetzen können. Allerdings geben wir gern Hilfestellungen und helfen bei der Ersteinschätzung.

 

 

 

 

 

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© Christine Lutter